Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen 1
Anl. 4neu
in Kraft ab 27.11.1996 · idF BGBl. Nr. 640/1996 Anl. 4↗RIS↗
Anlage D *)
LISTE DER PRODUKTE **), WELCHE IN ANLAGE A SPEZIFIZIERTE KONTROLLIERTE SUBSTANZEN ENTHALTEN
(Angenommen in Übereinstimmung mit Artikel 4, Absatz 3)
Produkte
Zollartikelnummer
1. Klimaanlage in Fahrzeugen oder Lastwagen (entweder eingebaut oder nicht)
…………………….
2. Kühlanlagen und Klimaanlagen/Wärmepumpen ***) in Wohn- oder Geschäftsräumen
zB Kühlschränke
Tiefkühlgeräte
Lufttrockner
Wasserkühlanlagen
Eismaschinen
Klimaanlagen und Wärmepumpen
……………………
3. Aerosolprodukte, außer medizinischen Aerosolprodukten
……………………
4. Tragbare Feuerlöscher
……………………
5. Isolierungsplatten, -panele (Anm.: richtig: -paneele) und Rohrisolierung
……………………
6. Präpolymere
……………………
_______________
*) Diese Anlage wurde im Rahmen der 3. Vertragsparteienkonferenz in Nairobi, am 21. Juni 1991, gemäß Absatz 3 des Artikels 4 des Protokolls angenommen.
**) Ausgenommen wenn sie in Ladungen zu persönlichen oder zu Zwecken des Haushalts oder in ähnlichen nichtkommerziellen Fällen, die gewöhnlich von einer Zollabfertigung ausgeschlossen sind, transportiert werden.
***) Wenn sie kontrollierte Substanzen aus der Anlage A als Kühl- und/oder Isolierungsmittel des Produktes enthalten.
Schlagworte
Wohnraum, Isolierungspanel, Kühlmittel