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Fassungsvergleich zu Mineralwasser- und Quellwasserverordnung××

Änderungen zwischen den Fassungen

Mineralwasser- und Quellwasserverordnung 1
Anl. 4neu
in Kraft ab 21.12.2004 · idF BGBl. II Nr. 500/2004 Anl. 4↗RIS↗
ANHANG IV
Leistungsmerkmale (*) für die Analyse der Bestandteile gemäß Anhang III
Bestandteile
Richtigkeit in % des Grenzwertes (Anmerkung 1)
Präzision in % des Grenzwertes (Anmerkung 2)
Nachweisgrenzen in % des Grenzwertes (Anmerkung 3)
Anmerkungen
Antimon
25
25
25
Arsen
10
10
10
Barium
25
25
25
Blei
10
10
10
Bor
siehe Anhang III
Cadmium
10
10
10
Chrom
10
10
10
Cyanid
10
10
10
Anmerkung 4
Fluorid
10
10
10
Kupfer
10
10
10
Nickel
10
10
10
Nitrat
10
10
10
Nitrit
10
10
10
Mangan
10
10
10
Quecksilber
20
10
20
Selen
10
10
10
(*) Die Analyseverfahren zur Messung der Konzentrationen der in Anhang III genannten Bestandteile müssen mindestens dem Grenzwert entsprechende Konzentrationen mit spezifischer Exaktheit, Präzision und Nachweisgrenze messen können. Ungeachtet der Sensitivität des verwendeten Analyseverfahrens wird das Ergebnis mit mindestens genauso vielen Dezimalstellen angegeben wie bei den in Anhang III vorgesehenen Grenzwerten.
Anmerkung 1: Richtigkeit ist die systematische Messabweichung, die sich als Differenz zwischen dem Mittelwert aus einer großen Anzahl von wiederholten Messungen und dem wahren Wert ergibt.
Anmerkung 2: Präzision ist die zufällige Messabweichung, die in der Regel als die Standardabweichung (innerhalb einer Messwertreihe und zwischen Messwertreihen) der Streuung von Ergebnissen um den Mittelwert ausgedrückt wird. Eine annehmbare Präzision entspricht der zweifachen relativen Standardabweichung.
Anmerkung 3: Nachweisgrenze ist
– entweder die dreifache relative Standardabweichung (innerhalb einer Messwertreihe) einer natürlichen Probe mit einer niedrigen Konzentration des Bestandteils oder
– die fünffache relative Standardabweichung (innerhalb einer Messwertreihe) einer Blindprobe.
Anmerkung 4: Mit dem Verfahren sollte der Gesamtcyanidgehalt in allen Formen bestimmt werden können.