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ANHANG IV
GELTUNGSBEREICH
ANHANG IV-A
SPS-MAßNAHMEN
Teil 1
Maßnahmen für die wichtigsten Kategorien lebender Tiere
Teil 2
Maßnahmen für tierische Erzeugnisse
I.
Wichtigste Kategorien tierischer Erzeugnisse für den menschlichen Verzehr
1
Frisches Fleisch von als Haustieren gehaltenen Huftieren, Geflügel und Hasentieren, Zuchtwild und Wild, einschließlich Schlachtnebenerzeugnissen
2
Hackfleisch/Faschiertes, Fleischzubereitungen, Separatorenfleisch und Fleischerzeugnisse
3
Lebende Muscheln
4
Fischereierzeugnisse
5
Rohmilch, Kolostrum, verarbeitete Milcherzeugnisse und Erzeugnisse auf Kolostrumbasis
6
Eier und Eiprodukte
7
Froschschenkel und Schnecken
8
Ausgelassene tierische Fette und Grieben/Grammeln
9
Behandelte Mägen, Blasen und Därme
10
Gelatine, Rohmaterial zur Herstellung von Speisegelatine
11
Kollagen
12
Honig und Imkereierzeugnisse
II.
Wichtigste Kategorien tierischer Nebenprodukte
In Schlachthöfen | Tierische Nebenprodukte zur Verfütterung an Pelztiere |
Tierische Nebenprodukte für die Herstellung von Heimtierfutter | |
Blut und Blutprodukte von Equiden zur Verwendung außerhalb der Futtermittelkette | |
Frische oder gekühlte Häute und Felle von Huftieren | |
Tierische Nebenprodukte für die Herstellung von Folgeprodukten zur Verwendung außerhalb der Futtermittelkette | |
In Molkereien | Milch, Erzeugnisse auf Milchbasis und aus Milch gewonnene Erzeugnisse |
Kolostrum und kolostrumhaltige Erzeugnisse | |
In anderen Einrichtungen zur Sammlung oder Handhabung tierischer Nebenprodukte (d.h. unverarbeitete/unbehandelte Erzeugnisse) | Blut und Blutprodukte von Equiden zur Verwendung außerhalb der Futtermittelkette |
Unbehandelte Blutprodukte, ausgenommen von Equiden, zur Herstellung von Folgeprodukten zur Verwendung außerhalb der Futtermittelkette für Nutztiere | |
Behandelte Blutprodukte, ausgenommen von Equiden, zur Herstellung von Folgeprodukten zur Verwendung außerhalb der Futtermittelkette für Nutztiere | |
Frische oder gekühlte Häute und Felle von Huftieren | |
Schweinsborsten aus Drittländern oder Drittlandgebieten, in denen die afrikanische Schweinepest nicht vorkommt | |
Knochen und Knochenerzeugnisse (außer Knochenmehl), Hörner und Hornerzeugnisse (außer Hornmehl) sowie Hufe und Huferzeug-nisse (außer Hufmehl), die nicht zur Verwendung als Futtermittel-Ausgangserzeugnisse, organische Düngemittel oder Bodenverbesserungsmittel bestimmt sind Hörner und Hornprodukte (außer Hornmehl) sowie Hufe und Hufprodukte (außer Hufmehl) zur Herstellung von organischen Düngemitteln oder Bodenverbesserungsmitteln | |
Nicht zum menschlichen Verzehr bestimmte Gelatine zur Verwendung in der Fotoindustrie | |
Wolle und Haare | |
Bearbeitete Federn, Federteile und Daunen | |
In Verarbeitungsbetrieben | Verarbeitetes tierisches Protein einschließlich Mischungen und Erzeugnisse, ausgenommen dieses Protein enthaltendes Heimtierfutter |
Blutprodukte, die als Futtermittel-Ausgangs-erzeugnisse verwendet werden können | |
Behandelte Häute und Felle von Huftieren | |
Behandelte Häute und Felle von Wiederkäuern und Equiden (21 Tage) | |
Schweinsborsten aus Drittländern oder Drittlandgebieten, in denen die afrikanische Schweinepest vorkommt | |
Fischöl zur Verwendung als Futtermittel-Ausgangserzeugnis oder zur Verwendung außerhalb der Futtermittelkette | |
Ausgeschmolzene Fette zur Verwendung als Futtermittel-Ausgangserzeugnisse | |
Ausgeschmolzene Fette für bestimmte Zwecke außerhalb der Futtermittelkette für Nutztiere | |
Gelatine oder Kollagen zur Verwendung als Futtermittel-Ausgangserzeugnis oder zur Verwendung außerhalb der Futtermittelkette | |
Hydrolisiertes Protein, Dicalciumphoshat oder Tricalciumphosphat zur Verwendung als Futtermittel-Ausgangserzeugnis oder zur Verwendung außerhalb der Futtermittelkette | |
Ausschließlich zur Verwendung in der Imkerei bestimmte Imkerei-Nebenerzeugnisse | |
Fettderivate zur Verwendung außerhalb der Futtermittelkette | |
Fettderivate zur Verwendung als Futtermittel oder zur Verwendung außerhalb der Futtermittelkette | |
Eiprodukte, die als Futtermittel-Ausgangserzeugnisse verwendet werden können | |
In Heimtierfutterbetrieben (einschließlich Betrieben, die Kauspielzeug und geschmacksverstärkende Fleischextrakte herstellen) | Dosenfutter |
Behandeltes Heimtierfutter, ausgenommen Dosenfutter | |
Kauspielzeug | |
Rohes Heimtierfutter zur Abgabe an den Endverbraucher | |
Geschmacksverstärkende Fleischextrakte zur Verwendung bei der Herstellung von Heimtierfutter | |
In Betrieben zur Herstellung von Jagdtrophäen | Behandelte Jagdtrophäen und andere Präparate von Feder- und Schalenwild, die ausschließlich aus Knochen, Hörnern, Hufen, Klauen, Geweihen, Zähnen, Häuten oder Fellen bestehen Aus ganzen Tierkörperteilen bestehende unbehandelte Jagdtrophäen oder andere Präparate von Feder- und Schalenwild |
In Betrieben oder Anlagen zur Herstellung von Zwischenprodukten | Zwischenprodukte |
Dünge- und Bodenverbesserungsmittel | Verarbeitetes tierisches Protein einschließlich Mischungen und dieses Protein enthaltende Erzeugnisse, ausgenommen Heimtierfutter |
Verarbeitete Gülle, aus dieser gewonnene Folgeprodukte und Guano von Fledermäusen | |
Bei der Lagerung von Folgeprodukten | Alle Folgeprodukte |
III.
Krankheitserreger
Teil 3
Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände
Teil 4
Maßnahmen für Lebensmittel- und Futtermittelzusatzstoffe
1
Lebensmittelzusatzstoffe (alle Lebensmittelzusatzstoffe und -farbstoffe)
2
Verarbeitungshilfsstoffe
3
Lebensmittelaromen
4
Lebensmittelenzyme
5
Futtermittelzusatzstoffe
6
Futtermittel-Ausgangserzeugnisse
7
Mischfuttermittel und Heimtierfutter, sofern es nicht unter Teil 2 Punkt II fällt
8
unerwünschte Stoffe in Futtermitteln
ANHANG IV-B
TIERSCHUTZNORMEN
1.
die Betäubung und Schlachtung von Tieren
2.
den Transport von Tieren und damit zusammenhängende Vorgänge
3.
landwirtschaftliche Nutztiere
ANHANG IV-C
ANDERE UNTER TITEL IV KAPITEL 4 FALLENDE MASSNAHMEN
1.
aus Verpackungsmaterialien migrierende chemische Stoffe
2.
zusammengesetzte Erzeugnisse
3.
Genetisch veränderte Organismen (GVO)
4.
Wachstumsfördernde Hormone, thyreostatische Stoffe, bestimmte Hormone und Beta-Agonisten
ANHANG IV-D
NACH DER ANNÄHERUNG AN DIE RECHTSVORSCHRIFTEN DER UNION AUFZUNEHMENDEMASSNAHMEN
1.
Chemikalien zur Dekontamination von Lebensmitteln
2.
Klone
3.
Bestrahlung (Ionisation)
1
Verpackungsmaterialien, Transportmittel, Behälter, Erde und Kultursubstrate und sonstige Organismen, Gegenstände oder Materialien, die Schadorganismen enthalten oder verbreiten können.
2
Ausschließlich Tiernebenprodukte von Tieren oder Teilen von Tieren, die als für den menschlichen Verzehr geeignet erklärt wurden, dürfen in die Futtermittelkette für Nutztiere gelangen.