Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Georgien××

Änderungen zwischen den Fassungen

Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Georgien 1
Anl. 4neu
in Kraft ab 01.07.2016 · idF BGBl. III Nr. 115/2016 Anl. 4↗RIS↗
ANHANG IV
GELTUNGSBEREICH
ANHANG IV-A
SPS-MAßNAHMEN
Teil 1
Maßnahmen für die wichtigsten Kategorien lebender Tiere
I.
Equiden (einschließlich Zebras) oder Esel oder Kreuzungen dieser Arten
II.
Rinder (einschließlich Bubalus bubalis und Bison)
III.
Schafe und Ziegen
IV.
Schweine
V.
Geflügel (einschließlich Hühner, Truthühner, Perlhühner, Enten und Gänse)
VI.
Lebende Fische
VII.
Krebstiere
VIII.
Weichtiere
IX.
Eier und Gameten lebender Fische
X.
Bruteier
XI.
Sperma, Eizellen, Embryonen
XII.
Andere Säugetiere
XIII.
Andere Vögel
XIV.
Reptilien
XV.
Amphibien
XVI.
Andere Wirbeltiere
XVII.
Bienen
Teil 2
Maßnahmen für tierische Erzeugnisse
I.
Wichtigste Kategorien tierischer Erzeugnisse für den menschlichen Verzehr
1
Frisches Fleisch von als Haustieren gehaltenen Huftieren, Geflügel und Hasentieren, Zuchtwild und Wild, einschließlich Schlachtnebenerzeugnissen
2
Hackfleisch/Faschiertes, Fleischzubereitungen, Separatorenfleisch und Fleischerzeugnisse
3
Lebende Muscheln
4
Fischereierzeugnisse
5
Rohmilch, Kolostrum, verarbeitete Milcherzeugnisse und Erzeugnisse auf Kolostrumbasis
6
Eier und Eiprodukte
7
Froschschenkel und Schnecken
8
Ausgelassene tierische Fette und Grieben/Grammeln
9
Behandelte Mägen, Blasen und Därme
10
Gelatine, Rohmaterial zur Herstellung von Speisegelatine
11
Kollagen
12
Honig und Imkereierzeugnisse
II.
Wichtigste Kategorien tierischer Nebenprodukte
In Schlachthöfen
Tierische Nebenprodukte zur Verfütterung an Pelztiere
Tierische Nebenprodukte für die Herstellung von Heimtierfutter
Blut und Blutprodukte von Equiden zur Verwendung außerhalb der Futtermittelkette
Frische oder gekühlte Häute und Felle von Huftieren
Tierische Nebenprodukte für die Herstellung von Folgeprodukten zur Verwendung außerhalb der Futtermittelkette
In Molkereien
Milch, Erzeugnisse auf Milchbasis und aus Milch gewonnene Erzeugnisse
Kolostrum und kolostrumhaltige Erzeugnisse
In anderen Einrichtungen zur Sammlung oder Handhabung tierischer Nebenprodukte (d.h. unverarbeitete/unbehandelte Erzeugnisse)
Blut und Blutprodukte von Equiden zur Verwendung außerhalb der Futtermittelkette
Unbehandelte Blutprodukte, ausgenommen von Equiden, zur Herstellung von Folgeprodukten zur Verwendung außerhalb der Futtermittelkette für Nutztiere
Behandelte Blutprodukte, ausgenommen von Equiden, zur Herstellung von Folgeprodukten zur Verwendung außerhalb der Futtermittelkette für Nutztiere
Frische oder gekühlte Häute und Felle von Huftieren
Schweinsborsten aus Drittländern oder Drittlandgebieten, in denen die afrikanische Schweinepest nicht vorkommt
Knochen und Knochenerzeugnisse (außer Knochenmehl), Hörner und Hornerzeugnisse (außer Hornmehl) sowie Hufe und Huferzeug-nisse (außer Hufmehl), die nicht zur Verwendung als Futtermittel-Ausgangserzeugnisse, organische Düngemittel oder Bodenverbesserungsmittel bestimmt sind Hörner und Hornprodukte (außer Hornmehl) sowie Hufe und Hufprodukte (außer Hufmehl) zur Herstellung von organischen Düngemitteln oder Bodenverbesserungsmitteln
Nicht zum menschlichen Verzehr bestimmte Gelatine zur Verwendung in der Fotoindustrie
Wolle und Haare
Bearbeitete Federn, Federteile und Daunen
In Verarbeitungsbetrieben
Verarbeitetes tierisches Protein einschließlich Mischungen und Erzeugnisse, ausgenommen dieses Protein enthaltendes Heimtierfutter
Blutprodukte, die als Futtermittel-Ausgangs-erzeugnisse verwendet werden können
Behandelte Häute und Felle von Huftieren
Behandelte Häute und Felle von Wiederkäuern und Equiden (21 Tage)
Schweinsborsten aus Drittländern oder Drittlandgebieten, in denen die afrikanische Schweinepest vorkommt
Fischöl zur Verwendung als Futtermittel-Ausgangserzeugnis oder zur Verwendung außerhalb der Futtermittelkette
Ausgeschmolzene Fette zur Verwendung als Futtermittel-Ausgangserzeugnisse
Ausgeschmolzene Fette für bestimmte Zwecke außerhalb der Futtermittelkette für Nutztiere
Gelatine oder Kollagen zur Verwendung als Futtermittel-Ausgangserzeugnis oder zur Verwendung außerhalb der Futtermittelkette
Hydrolisiertes Protein, Dicalciumphoshat oder
Tricalciumphosphat zur Verwendung als Futtermittel-Ausgangserzeugnis oder zur Verwendung außerhalb der Futtermittelkette
Ausschließlich zur Verwendung in der Imkerei bestimmte Imkerei-Nebenerzeugnisse
Fettderivate zur Verwendung außerhalb der Futtermittelkette
Fettderivate zur Verwendung als Futtermittel oder zur Verwendung außerhalb der Futtermittelkette
Eiprodukte, die als Futtermittel-Ausgangserzeugnisse verwendet werden können
In Heimtierfutterbetrieben (einschließlich Betrieben, die Kauspielzeug und geschmacksverstärkende Fleischextrakte herstellen)
Dosenfutter
Behandeltes Heimtierfutter, ausgenommen Dosenfutter
Kauspielzeug
Rohes Heimtierfutter zur Abgabe an den Endverbraucher
Geschmacksverstärkende Fleischextrakte zur Verwendung bei der Herstellung von Heimtierfutter
In Betrieben zur Herstellung von Jagdtrophäen
Behandelte Jagdtrophäen und andere Präparate von Feder- und Schalenwild, die ausschließlich aus Knochen, Hörnern, Hufen, Klauen, Geweihen, Zähnen, Häuten oder Fellen bestehen
Aus ganzen Tierkörperteilen bestehende unbehandelte Jagdtrophäen oder andere Präparate von Feder- und Schalenwild
In Betrieben oder Anlagen zur Herstellung von Zwischenprodukten
Zwischenprodukte
Dünge- und Bodenverbesserungsmittel
Verarbeitetes tierisches Protein einschließlich Mischungen und dieses Protein enthaltende Erzeugnisse, ausgenommen Heimtierfutter
Verarbeitete Gülle, aus dieser gewonnene Folgeprodukte und Guano von Fledermäusen
Bei der Lagerung von Folgeprodukten
Alle Folgeprodukte
III.
Krankheitserreger
Teil 3
Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände
Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände1, die potenzielle Träger von Schad-organismen sind und die ihrer Natur nach oder aufgrund der Art ihrer Verarbeitung die Gefahr einer Einschleppung oder Ausbreitung von Schadorganismen bergen
Teil 4
Maßnahmen für Lebensmittel- und Futtermittelzusatzstoffe
Lebensmittel:
1
Lebensmittelzusatzstoffe (alle Lebensmittelzusatzstoffe und -farbstoffe)
2
Verarbeitungshilfsstoffe
3
Lebensmittelaromen
4
Lebensmittelenzyme
Futtermittel2
5
Futtermittelzusatzstoffe
6
Futtermittel-Ausgangserzeugnisse
7
Mischfuttermittel und Heimtierfutter, sofern es nicht unter Teil 2 Punkt II fällt
8
unerwünschte Stoffe in Futtermitteln
ANHANG IV-B
TIERSCHUTZNORMEN
Tierschutznormen für:
1.
die Betäubung und Schlachtung von Tieren
2.
den Transport von Tieren und damit zusammenhängende Vorgänge
3.
landwirtschaftliche Nutztiere
ANHANG IV-C
ANDERE UNTER TITEL IV KAPITEL 4 FALLENDE MASSNAHMEN
1.
aus Verpackungsmaterialien migrierende chemische Stoffe
2.
zusammengesetzte Erzeugnisse
3.
Genetisch veränderte Organismen (GVO)
4.
Wachstumsfördernde Hormone, thyreostatische Stoffe, bestimmte Hormone und Beta-Agonisten
Georgien nähert seine GVO-Rechtsvorschriften an die Rechtsvorschriften der Union an, die in die Annäherungsliste nach Artikel 55 Absatz 4 dieses Abkommens aufgenommen wurden.
ANHANG IV-D
NACH DER ANNÄHERUNG AN DIE RECHTSVORSCHRIFTEN DER UNION AUFZUNEHMENDEMASSNAHMEN
1.
Chemikalien zur Dekontamination von Lebensmitteln
2.
Klone
3.
Bestrahlung (Ionisation)
_____________________
1
Verpackungsmaterialien, Transportmittel, Behälter, Erde und Kultursubstrate und sonstige Organismen, Gegenstände oder Materialien, die Schadorganismen enthalten oder verbreiten können.
2
Ausschließlich Tiernebenprodukte von Tieren oder Teilen von Tieren, die als für den menschlichen Verzehr geeignet erklärt wurden, dürfen in die Futtermittelkette für Nutztiere gelangen.