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Fassungsvergleich zu Abkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten und der Republik Moldau über den gemeinsamen Luftverkehrsraum××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten und der Republik Moldau über den gemeinsamen Luftverkehrsraum 1
Anl. 4neu
in Kraft ab 02.08.2020 · idF BGBl. III Nr. 104/2020 Anl. 4↗RIS↗
ANHANG IV
Liste der anderen Staaten nach Artikel 3 und 4 sowie Anhang I dieses Abkommens
1. Republik Island (gemäß dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum);
2. Fürstentum Liechtenstein (gemäß dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum)
3. Königreich Norwegen (gemäß dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum);
4. Schweizerische Eidgenossenschaft (gemäß dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Luftverkehr).