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Fassungsvergleich zu Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits××

Änderungen zwischen den Fassungen

Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits 1
Anl. 4neu
in Kraft ab 02.08.2020 · idF BGBl. III Nr. 105/2020 Anl. 4↗RIS↗
ANHANG IV
LISTE DER ANDEREN STAATEN NACH ARTIKEL 3 UND 4 SOWIE ANHANG I DIESES ABKOMMENS
1. Republik Island (gemäß dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum)
2. Fürstentum Liechtenstein (gemäß dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum)
3. Königreich Norwegen (gemäß dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum)
4. Schweizerische Eidgenossenschaft (gemäß dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft).