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Fassungsvergleich zu MAV 2024××

Änderungen zwischen den Fassungen

Militärauszeichnungsverordnung 2024 (MAV 2024) 1
Anl. 4neu
in Kraft ab 01.10.2024 · idF BGBl. II Nr. 249/2024 Anl. 4↗RIS↗
Anlage 4
Beschreibung der Einsatzmedaille
1. Kleinod:
Kreisrund, Bronze, Durchmesser 40 mm. Auf der Vorderseite zeigt die Medaille in der Mitte die Aufschrift „EINSATZ FÜR ÖSTERREICH“, umfasst von einem nach oben offenen Lorbeerkranz. Die Rückseite der Medaille zeigt einen dem Bundeswappen entsprechenden Adler mit der Umschrift „ÖSTERREICHISCHES BUNDESHEER“. Die Verbindung der Medaille mit dem dreieckig gefalteten Band wird durch eine bronzene Öse hergestellt.
2. Band:
a) Für Einsätze nach § 2 Abs. 1 lit. a WG: Ponceau, 45 mm breit, beiderseits mit einem 1 mm vom Rand entfernten, je 2 mm breiten weißen Streifen versehen. Auf dem Band ist ein Metallsymbol von zwei einander kreuzenden Schwertern aus Bronze (vergoldet) angebracht.
b) Für Einsätze nach § 2 Abs. 1 lit. b WG: Ponceau, 45 mm breit, beiderseits mit einem 1 mm vom Rand entfernten, je 5 mm breiten, weißen Streifen versehen.
c) Für Einsätze nach § 2 Abs. 1 lit. c WG: Weiß, 45 mm breit, beiderseits mit einem 1 mm vom Rand entfernten, je 5 mm breiten, ponceau Streifen versehen.
d) Für Einsätze nach § 2 Abs. 1 lit. d WG: Weiß, 45 mm breit, beiderseits mit einem 1 mm vom Rand entfernten, je 5 mm breiten, ponceau Streifen versehen. Das Band weist zusätzlich einen 2 mm breiten, ponceau Mittelstreifen auf.