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Fassungsvergleich zu Ärzte-Ausbildungsordnung××

Änderungen zwischen den Fassungen

Ärzte-Ausbildungsordnung (aufgehoben) 1
Anl. 41aufgehoben
in Kraft 11.11.1998 – 31.01.2007 · idF BGBl. I Nr. 169/1998 Anl. 41↗RIS↗
Anlage 41
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UNFALLCHIRURGIE
A. Definition des Aufgabengebietes:
Das Sonderfach Unfallchirurgie umfaßt die Diagnostik sowie die konservative und operative Behandlung von Verletzungen und ihren Folgezuständen.
B. Mindestdauer der Ausbildung:
1. Hauptfach:
Drei Jahre.
2. Pflichtnebenfächer:
2.1. Drei Monate Anästhesiologie und Intensivmedizin;
2.2. 15 Monate Chirurgie, wobei hierauf eine absolvierte Ausbildung in der Dauer von höchstens drei Monaten Gefäßchirurgie anzurechnen ist;
2.3. sechs Monate Neurochirurgie;
2.4. drei Monate Plastische Chirurgie;
2.5. sechs Monate Orthopädie und Orthopädische Chirurgie;
2.6. drei Monate Anatomie oder drei Monate Gerichtsmedizin oder drei Monate Pathologie.
3. Wahlnebenfächer:
Keine.
C. Inhalt und Umfang der für das Hauptfach erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten, sofern nicht ausdrücklich nur Kenntnisse vorgesehen sind:
1. Kenntnisse auf dem Gebiet der Unfallchirurgie mit besonderer Berücksichtigung der Diagnostik und Differentialdiagnostik, Anatomie, Pathologie, Physiologie, Instrumentenkunde und Asepsis;
2. klinische Diagnostik von Verletzungen unter besonderer Berücksichtigung von Schädel-, Hirn- und Rückenmarksverletzungen sowie Verletzungen der peripheren Nerven, von Gefäßverletzungen, von Verletzungen der Körperhöhlen und der Parenchymorgane, klinische Diagnostik der Verletzungen des Stütz- und Bewegungsapparates, insbesondere Frakturen und Luxationen;
3. Röntgendiagnostik, intraoperative Röntgendiagnostik einschließlich einfacher angiographischer Techniken, Strahlenschutz;
4. Kenntnisse weiterer bildgebender Verfahren;
5. Sonographie;
6. Reanimationsverfahren wie Intubation, Intensivmedizin, Infusionstherapie und parenterale Ernährung, Bluttransfusion und einschlägige Serologie, maschinelle Beatmung und intensivmedizinisches Monitoring;
7. konservative Behandlungstechniken wie gedecktes Einrichten, Lagerungsbehandlung, Extensionsbehandlung, allgemeine Verbandtechnik, erstarrende Verbände;
8. entlastende Eingriffe am Schädel und Versorgung von Gehirnverletzungen sowie Kenntnisse der Versorgung von Wirbel- und Rückenmarksverletzungen;
9. Versorgung von Nerven- und Gefäßverletzungen;
10. Unfallchirurgie bei Verletzungen des Thorax, des Abdomens und des Urogenitalsystems;
11. chirurgische Behandlung der Sehnen-, Muskel- und Gelenksverletzungen einschließlich Endoprothetik und Amputation, Versorgung von Handverletzungen;
12. Kenntnisse über Rekonstruktionsverfahren;
13. Arthroskopie und arthroskopische Operationen;
14. operative Stabilisierung von Frakturen durch Osteosynthesen;
15. Sporttraumatologie;
16. Korrektureingriffe an den Weichteilen und am Knochen (Osteotomien) nach posttraumatischen Veränderungen;
17. chirurgische und medikamentöse Behandlung aller Arten posttraumatischer und postoperativer Infektionen;
18. Kenntnisse in fachspezifischen physiotherapeutischen Maßnahmen und Rehabilitation, Vorsorgemedizin;
19. Psychosomatik;
20. Kenntnisse umwelt- und arbeitsbedingter Erkrankungen;
21. Kenntnisse der Geriatrie;
22. Information und Kommunikation mit Patienten über Vorbereitung, Indikation, Durchführung und Risken von Untersuchungen und Behandlungen;
23. Dokumentation;
24. Kenntnisse der für die Ausübung des ärztlichen Berufes einschlägigen Rechtsvorschriften;
25. Begutachtungen.
D. Inhalt und Umfang der für die ergänzende spezielle Ausbildung auf dem Teilgebiet Sporttraumatologie erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten, sofern nicht ausdrücklich nur Kenntnisse vorgesehen sind, in der Mindestdauer von drei Jahren:
1. funktionelle Anatomie und Biomechanik des menschlichen Bewegungsapparates;
2. Biomechanik typischer sportbezogener Verletzungsmuster;
3. klinische Diagnostik der akuten und chronischen Verletzungen des Stütz- und Bewegungsapparates;
4. apparative Untersuchungstechniken typischer Sportverletzungen;
5. operative und konservative Behandlung der häufigsten Verletzungen und Schäden nach Sportverletzungen;
6. Erste Hilfe und Akutdiagnostik nach Sportverletzungen;
7. Kenntnisse in der Prävention sportspezifischer Verletzungen und Schäden;
8. Kenntnisse in der medizinischen Trainingslehre und über Doping;
9. Kenntnisse in Rehabilitation und physikalisch-therapeutischen Maßnahmen.