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Anlage 43
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VIROLOGIE
Das Sonderfach Virologie umfaßt die Erkennung aller Virusinfektionen des Menschen durch fachspezifische labordiagnostische Methoden, die Interpretation der damit erhobenen Befunde, die virologische Beratung für die in der Krankenbehandlung tätigen Ärzte sowie die Erarbeitung von Maßnahmen zur Bekämpfung und Vermeidung virusbedingter Krankheiten.
1. Hauptfach:
Vier Jahre.
2. Pflichtnebenfächer:
3. Wahlnebenfächer:
Keine.
1. Kenntnisse auf dem Gebiet der Virologie mit besonderer Berücksichtigung der virologischen Diagnose und der Prophylaxe und Therapieverfahren;
2. Virusdiagnostik mittels Virusisolierung, Antigennachweis, Nachweis viraler Nukleinsäuren und Elektronenmikroskopie einschließlich der Typisierung von Virusisolaten mittels serologischer und/oder molekularbiologischer Methoden;
3. serologische Verfahren zum indirekten Nachweis von Virusinfektionen;
4. Kenntnisse der Immunantwort gegen Virusinfektionen;
5. Kenntnisse auf dem Gebiet der Epidemiologie von Virusinfektionen;
6. Kenntnisse des Krankheitsspektrums aller humanpathogenen Viren einschließlich seltener Bilder, Komplikationen und Sonderformen;
7. Kenntnisse auf dem Gebiet der Prophylaxe von Virusinfektionen, insbesondere der aktiven und passiven Immunisierung;
8. Kenntnisse von Methoden der Sterilisation und Desinfektion;
9. Herstellung und Haltung von Zellgewebskulturen für die Viruszüchtung;
10. tierexperimentelle Arbeitsmethoden;
11. fachspezifische Laboruntersuchungen mit radioaktiven Isotopen;
12. Durchführung von Qualitätskontrollen virologischer und virologisch-serologischer Verfahren;
13. Dokumentation;
14. Kenntnisse der für die Ausübung des ärztlichen Berufes einschlägigen Rechtsvorschriften;
15. Begutachtungen.