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Fassungsvergleich zu Inkrafttreten gewisser internationaler Kollektivverträge××

Änderungen zwischen den Fassungen

Inkrafttreten gewisser internationaler Kollektivverträge 1
Anl. 5neu
in Kraft ab 23.07.1920 · idF StGBl. Nr. 304/1920 Anl. 5↗RIS↗
Anlage V.
Übereinkommen, über die Gründung eines ständigen landwirtschaftlichen Institutes in Rom
(Anm.: Wird bei 89/01 dokumentiert).