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EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Bulgarien
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Anl. 5 EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Bulgarien
BGBl
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§ 0↗
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Anl. 5
neu
in Kraft ab 01.09.1993 · idF
BGBl. Nr. 640/1993
Anl. 5↗
RIS↗
ANHANG V
AUF DEN IN ABSATZ 2 VON ARTIKEL 7 BEZUG GENOMMEN WIRD
Die Abschaffung der Ausfuhrzölle und Abgaben mit gleicher Wirkung gilt in bezug auf die in der Tabelle angeführten Erzeugnisse für Island nicht.