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Fassungsvergleich zu Zwischenstaatliches Übereinkommen über den Verkehr von Kraftfahrzeugen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Zwischenstaatliches Übereinkommen über den Verkehr von Kraftfahrzeugen 1
Anl. 5neu
in Kraft ab 02.09.1931 · idF BGBl. Nr. 304/1930 Anl. 5↗RIS↗
Seite 1.
Name des Landes.
Anlage E.
Zwischenstaatlicher Verkehr von Kraftfahrzeugen.
Zwischenstaatlicher Führerschein.
(Anm.: Anlage E als PDF dokumentiert)