Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu RnV××

Änderungen zwischen den Fassungen

Radonschutzverordnung (RnV) 1
Anl. 5neu
in Kraft ab 10.11.2020 · idF BGBl. II Nr. 470/2020 Anl. 5↗RIS↗
Anlage 5
Zu §§ 13 Abs. 3 und 14 Abs. 1
Angaben zur Dosisermittlung
A. Angaben zur überwachten Person sowie zur verantwortlichen Person:
Zur überwachten Person:
– Name, Vorname, frühere Namen, Titel
– Sozialversicherungsnummer (falls eine solche nicht vorliegt: Geburtsort und -datum)
– Geschlecht, Staatsangehörigkeit
– Beschäftigungsverhältnis, Unfallversicherungsträger
– Kategorie A / B / keine
– Angaben zur Expositionssituation:
- Arbeitsplätze in Radonschutzgebieten
- Sonstige Arbeitsplätze mit Radonexpositionen
Zur verantwortlichen Person:
– Name und Adresse
B. Angaben zur Dosisermittlung:
– Durchführende Dosisüberwachungsstelle
– Ermittelte Dosis, Überwachungszeitraum, Datum der Ermittlung
Schlagworte
Geburtsdatum