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Fassungsvergleich zu EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Ungarn××

Änderungen zwischen den Fassungen

EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Ungarn 1
Anl. 6neu
in Kraft ab 01.10.1993 · idF BGBl. Nr. 673/1993 Anl. 6↗RIS↗
ANHANG VI
BESTIMMUNGEN, AUF DIE IN ABSATZ 2 VON ARTIKEL 6 BEZUG GENOMMEN WIRD
Ungarn schafft Abgaben mit gleicher Wirkung wie Einfuhrzölle gemäß dem folgenden Zeitplan ab:
1.1.1995        1.1.1996        1.1.1997
1% Lizenzgebühr .........  auf Null            -              -
reduziert
2% Zollabfertigungs-
gebühren- ............      -          auf 1%          auf Null
reduziert      reduziert
3% statistische
Gebühren .............  auf 2%          auf 1%          auf Null
reduziert      reduziert      reduziert