Anlage 6
------------ Aufbereitung
Aufbereitung Inhalt der Packungen oder Bündel:
Inhalt der Packungen oder Bündel:
Art | Stückzahl | Höchstmenge |
1. Veredlungen | 25, 50 100 oder ein Vielfaches von 100 | 500 |
2. Wurzelreben | 50, 100 oder ein Vielfaches von 100 | 500 |
3. Edelreiser | | |
– bei fünf verwendbaren Augen | 100 oder 200 | 200 |
– bei einem verwendbaren Auge | 500 oder ein Vielfaches davon | 5.000 |
4. Schnittreben | 100 oder ein Vielfaches davon | 1.000 |
5. Stecklinge | 100 oder ein Vielfaches davon | 500 |
| | |
--------------------------------------------------------------------- Erforderlichenfalls, insbesondere bei kleinen Mengen für Endabnehmer, können bei allen Arten die angegebenen Mindeststückzahlen unterschritten werden.
Art Stückzahl Auf Wurzelreben und Veredlungen in Töpfen, Kisten oder Kartonagen sind diese Bestimmungen nicht anzuwenden.
---------------------------------------------------------------------
1. Veredlungen und Wurzelreben 50 oder bei Verwendung
entsprechender Verpackungssäcke
aus Plastik 100
2. Edelreiser
- bei fünf verwendbaren Augen 100 oder 200
- bei einem verwendbaren Auge 500 oder ein Vielfaches davon
3. Schnittreben 200
4. Stecklinge bei Unterlagen und 200 oder 500
Sorten von Vitis vinifera
5. Übrige Stecklinge 200
Auf Topfreben, in-vitro vermehrte Wurzelreben und Grünveredlungen sind diese Bestimmungen nicht anzuwenden.