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Anl. 6neu
Anhang 6
Aufgaben des Nationalen Referenzlabors für Brucellose hinsichtlich Brucella melitensis
a) die Durchführung von Validierungsstudien zum Nachweis der Zuverlässigkeit der Testmethoden sowie der Festlegung der anzuwendenden Testmethoden an den anderen Untersuchungsstellen;
b) die Koordination von diagnostischen Standards und Methoden;
c) die Festsetzung der Höchstanzahl von Blutproben, die als Sammelprobe mit den jeweils verwendeten ELISA-Testmethoden gepoolt werden können;
d) die Kalibrierung der sekundären nationalen Referenzseren („Arbeitsstandards“) gegen die primären Standardseren;
e) die Qualitätskontrolle und Zulassung aller Chargen der jeweiligen ELISA-Testmethoden vor Verwendung an den Untersuchungsstellen;
f) die Aufbewahrung von Isolaten;
g) die Organisation und Auswertung der jährlichen Ringversuche;
h) die Zusammenarbeit innerhalb eines europäischen Netzes der Nationalen Referenzlaboratorien für die jeweilige Krankheit;
i) die regelmäßige Teilnahme an internationalen Ringversuchen für die Brucellose hinsichtlich Brucella melitensis;
j) die Koordination der Berichterstattung aller Untersuchungsstellen über durchgeführte Untersuchungen gemäß den Vorgaben des Bundesministeriums für Gesundheit;
k) die Zusammenarbeit mit dem europäischen Referenzlabor für die Brucellose hinsichtlich Brucella melitensis;
l) die Erfüllung sämtlicher Anforderungen unionsrechtlicher Vorschriften oder solcher Vorschriften, die von der OIE vorgegeben werden;
m) die Abklärung von nicht negativen Proben.