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Fassungsvergleich zu Tierschutz-Schlachtverordnung××

Änderungen zwischen den Fassungen

Tierschutz-Schlachtverordnung 1
Anl. 6neu
in Kraft ab 01.10.2015 · idF BGBl. II Nr. 312/2015 Anl. 6↗RIS↗
ANHANG F
Sachkundenachweis gemäß Verordnung (EG) Nr. 1099/2009
1. Angaben zur befähigten Person
1.1. Nachname:
1.2. Vorname:
1.3. Geburtsdatum:
1.4. Geburtsland und
::         Geburtsort:
1.5. Staatsangehörigkeit:
2. Nummer des Sachkundenachweises:
::              2.1.       Befristung (Art. 21.5):       O nein      O ja, bis……………………………
2.2. Gültigkeit für Tierart:
O Rinder             O Schafe             O Ziegen             O Schweine             O Geflügel
O Kaninchen und Hasen                    O Einhufer           O Farmwild und Bisons
2.3. Gültigkeit für Tätigkeiten:
::     O Handhabung und Pflege von Tieren vor ihrer Ruhigstellung
::     O Ruhigstellung von Tieren zum Zweck der Betäubung oder Tötung
::     O Betäubung von Tieren                 O Bewertung der Wirksamkeit der Betäubung
::     O Einhängen und Hochziehen lebender Tiere
::     O Entblutung lebender Tiere
Gültigkeit eingeschränkt auf folgende Betäubungsverfahren (Verfahren gemäß Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 angeben):*
3. ausstellende Behörde
3.1. Name und Anschrift der ausstellenden Stelle:
3.2. Telefon
3.3. Fax
3.4. E-Mail
3.5. Datum
3.6. Ort
3.7. Amtssiegel
3.8. Name und Unterschrift:
*  hier kann erforderlichenfalls eine Einschränkung der Gültigkeit auf ein oder mehrere spezifische Verfahren, wie z. B. die Verwendung einer Feuerwaffe zum Schießen von Farmwild eingetragen werden