Änderungen zwischen den Fassungen
Anl. 7neu
Anlage 7
KOORDINIERUNG RAUMRELEVANTER MASSNAHMEN
Gemeinsame Vorbereitung und Koordinierung raumrelevanter Maßnahmen des Bundes und des Landes Kärnten im Bereich des Landes Kärnten.
Einrichtung eines ständigen Kontaktgremiums der Vertragsparteien mit der Aufgabe, heranstehende Maßnahmen des Bundes und des Landes Kärnten aufeinander abzustimmen und dabei ihre Vereinbarkeit mit den Bundes- und Landesinteressen und den jeweiligen Zielsetzungen des Österreichischen Raumordnungskonzeptes zu überprüfen.