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Fassungsvergleich zu EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Bulgarien××

Änderungen zwischen den Fassungen

EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Bulgarien 1
Anl. 7neu
in Kraft ab 01.09.1993 · idF BGBl. Nr. 640/1993 Anl. 7↗RIS↗
ANHANG VII
AUF DEN IN ABSATZ 2 VON ARTIKEL 9 BEZUG GENOMMEN WIRD
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HS-Warennummer            Warenbezeichnung            EFTA-Staat
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72.04          Abfälle und Schrott, aus Eisen      Österreich
oder Stahl; Abfallblöcke aus        Finnland
Eisen oder Stahl                    Schweden
Liechtenstein
Schweiz
ex 72.04          Abfälle und Schrott, aus Eisen      Norwegen
oder Stahl, ausgenommen
Abfallblöcke
ex Kapitel 72-73  Waren, die unter das Abkommen        Schweden
zwischen Schweden und der
Montanunion fallen und die
offensichtlich zur Herstellung
neuen Materials verwendet werden
oder deren diesbezügliche
Verwendung wahrscheinlich ist
74.03          Kupfer, raffiniert, und
Kupferlegierungen, unverarbeitet:
ex 74.03          Ingots oder ähnliche Rohblöcke aus  Österreich
wiedereingeschmolzenem Kupfer und
Kupferabfälle
74.04          Abfälle und Schrott, aus Kupfer      Österreich
76.02          Abfälle und Schrott, aus Aluminium  Österreich
89.08          Schiffe und andere schwimmende      Finnland
Konstruktionen, zum Abwracken