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Fassungsvergleich zu EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Tschechische R××

Änderungen zwischen den Fassungen

EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Tschechische R 1
Anl. 7neu
in Kraft ab 14.02.1994 · idF BGBl. Nr. 176/1994 Anl. 7↗RIS↗
ANHANG VII
AUF DEN IN ABSATZ 3 VON ARTIKEL 8 BEZUG GENOMMEN WIRD
Die Tschechische Republik schafft mengenmäßig Einfuhrbeschränkungen und Maßnahmen mit gleicher Wirkung für die nachfolgend aufgezählten Erzeugnisse schrittweise bis zum Ende der Übergangsperiode ab.
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Waren-Nr.   HS-Code                  Warenbezeichnung
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26.12                    Uranerze und Thoriumerze und deren
Konzentrate
28.44                    Radioaktive chemische Elemente und
radioaktive Isotope (einschließlich
spaltbare und brütbare chemische Elemente
und Isotope) und deren Verbindungen;
Mischungen und Rückstände, die diese
Erzeugnisse enthalten:
2844.10      - natürliches Uran und seine Verbindungen;
Legierungen, Dispersionen einschließlich
Cermets), keramische Erzeugnisse und
Mischungen, die natürliches Uran oder
natürliche Uranverbindungen enthalten
2844.20      - an U235 angereichertes Uran und seine
Verbindungen; Plutonium und seine
Verbindungen; Legierungen, Dispersionen
(einschließlich Cermets), keramische
Erzeugnisse und Mischungen, die an U235
angereichertes Uran, Plutonium oder
Verbin dungen dieser Stoffe enthalten
47.07                    Abfälle von Papier oder Pappe
72.04                    Abfälle und Schrott, aus Eisen oder Stahl;
Abfallblöcke aus Eisen oder Stahl