Änderungen zwischen den Fassungen
Anl. 8neu
Anlage 8
MASSNAHMEN ZUR ARBEITSMARKTFÖRDERUNG
Der Einsatz von Mitteln der Arbeitsmarktförderung soll zur Bereitstellung ausreichender Beschäftigungsmöglichkeiten in Kärnten beitragen.
Der Bund setzt seine bisherige, an den besonderen Arbeitsmarktproblemen Kärntens orientierte Förderungspolitik fort.