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Fassungsvergleich zu Vorhaben im Land Kärnten (Bund – Kärnten)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Vorhaben im Land Kärnten (Bund – Kärnten) 1
Anl. 8neu
in Kraft ab 22.12.1979 · idF BGBl. Nr. 38/1980 Anl. 8↗RIS↗
Anlage 8
MASSNAHMEN ZUR ARBEITSMARKTFÖRDERUNG
Zielsetzung
Der Einsatz von Mitteln der Arbeitsmarktförderung soll zur Bereitstellung ausreichender Beschäftigungsmöglichkeiten in Kärnten beitragen.
Maßnahmen
Der Bund setzt seine bisherige, an den besonderen Arbeitsmarktproblemen Kärntens orientierte Förderungspolitik fort.