Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Muth-AV 2019××

Änderungen zwischen den Fassungen

Musiktherapie-Ausbildungsverordnung 2019 (Muth-AV 2019) 1
Anl. 8neu
in Kraft ab 01.07.2019 · idF BGBl. II Nr. 117/2019 Anl. 8↗RIS↗
Anlage 8
Wissenschaftliche Kompetenzen (eigenverantwortliche Berufsausübung)
Die Absolventinnen/Absolventen haben wissenschaftliche Kompetenzen erworben, um die Aufgaben des Berufsfeldes dem Stand der Wissenschaft und den aktuellen und zukünftigen Anforderungen der Praxis entsprechend zu lösen.
Die Absolventin/Der Absolvent kann
1. aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse im nationalen und internationalen Bereich recherchieren, einordnen und kritisch reflektieren;
2. wissenschaftliche Fragestellungen aus dem berufsspezifischen Bereich formulieren;
3. einen Bezug zwischen gängigen wissenschaftlichen Theorien und dem Praxisfeld herstellen;
4. relevante wissenschaftliche Forschungsmethoden auswählen und anwenden sowie die erhobenen Daten für die Beantwortung der Fragestellungen aufbereiten;
5. wissenschaftliche Erkenntnisse und Phänomene zur beruflichen und wissenschaftlichen Weiterentwicklung nutzbar machen.
6. die Grundprinzipien der guten wissenschaftlichen Praxis in ihren/seinen eigenen Arbeiten umsetzen.