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Fassungsvergleich zu Zollabkommen über den Internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR-Abkommen 1959)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Zollabkommen über den Internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR-Abkommen 1959) 1
Anl. 9neu
in Kraft ab 03.05.1960 · idF BGBl. Nr. 92/1960 Anl. 9↗RIS↗
Anlage 9
T I R-Tafeln
1. Die Tafeln müssen 250x400 mm groß sein.
2. Die Buchstaben TIR in großer lateinischer Druckschrift müssen 200 mm hoch und ihre Striche mindestens 20 mm breit sein. Sie müssen weiß auf blauem Grund sein.