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Fassungsvergleich zu EPÜ××

Änderungen zwischen den Fassungen

Europäisches Patentübereinkommen (EPÜ) 1
Art. 1neu
in Kraft ab 01.05.1979 · idF BGBl. Nr. 350/1979 Art. 1↗RIS↗
Erster Teil
Allgemeine und institutionelle Vorschriften
Kapitel I
Allgemeine Vorschriften
Artikel 1
Europäisches Recht für die Erteilung von Patenten
Durch dieses Übereinkommen wird ein den Vertragsstaaten gemeinsames Recht für die Erteilung von Erfindungspatenten geschaffen.