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Fassungsvergleich zu NO××

Änderungen zwischen den Fassungen

Notariatsordnung (NO) 1
Art. 1neu
in Kraft ab 14.09.1871 · idF RGBl. Nr. 75/1871 Art. 1↗RIS↗
Artikel I.
Die beiliegende Notariatsordnung hat mit Ablauf von drei Monaten vom Tage der Kundmachung, der Artikel VI dieses Einführungsgesetzes aber sofort mit der Kundmachung in Wirksamkeit zu treten.