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Fassungsvergleich zu IV. Übereinkommen der II. Haager Friedenskonferenz××

Änderungen zwischen den Fassungen

IV. Übereinkommen der II. Haager Friedenskonferenz 1
Art. 1neu
in Kraft ab 26.01.1910 · idF RGBl. Nr. 180/1913 Art. 1↗RIS↗
Artikel 1.
Die Vertragsmächte werden ihren Landstreitkräften Verhaltensmaßregeln geben, welche der dem vorliegenden Übereinkommen beigefügten Ordnung der Gesetze und Gebräuche des Landkrieges entsprechen.