Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu II. Übereinkommen der I. Haager Friedenskonferenz××

Änderungen zwischen den Fassungen

II. Übereinkommen der I. Haager Friedenskonferenz 1
Art. 1neu
in Kraft ab 04.09.1900 · idF RGBl. Nr. 174/1913 Art. 1↗RIS↗
Artikel 1.
Die hohen vertragschließenden Teile werden ihren Landstreitkräften Weisungen erteilen, welche der diesem Übereinkommen angeschlossenen Ordnung, betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkrieges entsprechen.