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Fassungsvergleich zu Gesetz über die Staatsform××

Änderungen zwischen den Fassungen

Gesetz über die Staatsform (aufgehoben) 1
Art. 1aufgehoben
in Kraft 23.10.1919 – 31.12.1999 · idF StGBl. Nr. 484/1919 · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 191/1999 Art. 1↗RIS↗
Artikel 1.
Deutschösterreich in seiner durch den Staatsvertrag von St. Germain bestimmten Abgrenzung ist eine demokratische Republik unter dem Namen “Republik Österreich”. Die Republik Österreich übernimmt jedoch – unbeschadet der im Staatsvertrage von St. Germain auferlegten Verpflichtungen – keinerlei Rechtsnachfolge nach dem ehemaligen Staate Österreich, das ist den “im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern”.