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Fassungsvergleich zu Übereinkommen der Haager Friedenskonferenzen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Übereinkommen der Haager Friedenskonferenzen 1
Art. 1neu
in Kraft ab 24.11.1937 · idF BGBl. Nr. 381/1937 Art. 1↗RIS↗
Der Bundesstaat Österreich hat unbeschadet seiner völkerrechtlichen Verschiedenheit von der Österreichisch-ungarischen Monarchie und den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern in der vom Völkerrecht und von der Verfassung 1934 geforderten Form erklärt, die Übereinkommen und Erklärungen der Ersten und Zweiten Haager Friedenskonferenz der Jahre 1899 und 1907, *1) insoweit sie seinerzeit namens der Österreichisch-ungarischen Monarchie unterschrieben und ratifiziert worden sind, als für sich verbindlich anzuerkennen.
Ein Verzeichnis der Staaten, für welche die erwähnten Übereinkommen und Erklärungen gegenwärtig in Kraft stehen, wird durch besondere Kundmachung bekanntgegeben werden.
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*1) Kundgemacht unter Nr. 173 bis 188 des Reichsgesetzblattes vom Jahre 1913