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Fassungsvergleich zu Kompetenzfeststellung durch den VfGH××

Änderungen zwischen den Fassungen

Kompetenzfeststellung durch den VfGH 1
Art. 1neu
in Kraft ab 08.09.1948 · idF BGBl. Nr. 183/1948 Art. 1↗RIS↗
„Die Gesetzgebung und Vollziehung in Angelegenheiten der beruflichen Vertretungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf land- und forstwirtschaftlichem Gebiet steht nach dem gegenwärtigen Stande der Kompetenzverteilung gemäß Artikel 15, Abs. (1), Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929, ohne Rücksicht auf die Art der Rechtspersönlichkeit des Betriebsinhabers, auf den Umfang des Betriebs und auf die Zahl der in den Betrieben dauernd beschäftigten Arbeitnehmer, den Ländern zu.“
Schlagworte
Landesarbeiterkammern, Gesetzliche berufliche Vertretungen