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Fassungsvergleich zu Kompetenzfeststellung durch den VfGH××

Änderungen zwischen den Fassungen

Kompetenzfeststellung durch den VfGH 1
Art. 1neu
in Kraft ab 26.08.1950 · idF BGBl. Nr. 158/1950 Art. 1↗RIS↗
„Die Erteilung der Genehmigung zur Errichtung, Übertragung, Erweiterung, Verlegung, Verpachtung, Änderung der Bezeichnung und Erweiterung des Berechtigungsumfanges einer Privatheilanstalt, die sanitätsbehördliche Genehmigung der Betriebsanlage einer solchen Anstalt und die Genehmigung der Bestellung ihres leitenden Arztes sind Angelegenheiten, hinsichtlich welcher nach dem gegenwärtigen Stande der Kompetenzverteilung gemäß Artikel 12 Abs. 1 Ziffer 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes in der Fassung von 1929 die Vollziehung den Ländern zusteht. Die Erstellung der Tarife der für diese Genehmigung zu entrichtenden Verwaltungsabgaben ist Landessache.“
Anmerkung
Zitat nunmehr: „Art. 12 Abs. 1 Z. 1 B-VG“ (B-VG Novelle BGBl. Nr. 444/1974)