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Fassungsvergleich zu Abkommen über internationale Ausstellungen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen über internationale Ausstellungen 1
Art. 1neu
in Kraft ab 28.10.1959 · idF BGBl. Nr. 218/1959 Art. 1↗RIS↗
Nach Mitteilungen der Französischen Botschaft in Wien sind folgende weitere Staaten dem Abkommen über internationale Ausstellungen, BGBl. Nr. 65/1957, in der Fassung des Abänderungsprotokolls, BGBl. Nr. 66/1957, beigetreten:
Kanada, Monaco und die Sowjetunion.