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Fassungsvergleich zu Kompetenzfeststellung durch den VfGH××

Änderungen zwischen den Fassungen

Kompetenzfeststellung durch den VfGH 1
Art. 1neu
in Kraft ab 27.07.1960 · idF BGBl. Nr. 146/1960 Art. 1↗RIS↗
„Die Einrichtung eines Fonds zur Leistung von Beihilfen in wirtschaftlichen Notfällen betrieblicher Art, hervorgerufen durch Tierverluste, die nicht durch Seuche oder sonstige Krankheiten entstehen, ist eine Angelegenheit, die gemäß Artikel 15 Abs. 1 B.-VG. in die Zuständigkeit der Länder fällt.“
Anmerkung
vgl. Art. 10 Abs. 1 Z 13 B-VG
Schlagworte
Art. 15 Abs. 1 B-VG