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Fassungsvergleich zu Protokoll über Rechtsfähigkeit, Privilegien und Immunitäten der Europäischen Freihandelsassoziation××

Änderungen zwischen den Fassungen

Protokoll über Rechtsfähigkeit, Privilegien und Immunitäten der Europäischen Freihandelsassoziation 1
Art. 1neu
in Kraft ab 22.03.1961 · idF BGBl. Nr. 142/1961 Art. 1↗RIS↗
TEIL I
Die Assoziation
ARTIKEL 1
Die Europäische Freihandelsassoziation, im folgenden „die Assoziation“ genannt, besitzt Rechtspersönlichkeit. Sie hat insbesondere die Fähigkeit, Verträge zu schließen, bewegliches und unbewegliches Eigentum zu erwerben und darüber zu verfügen und vor Gericht aufzutreten.
Schlagworte
Rechtsfähigkeit, Handlungsfähigkeit, Prozessfähigkeit