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Fassungsvergleich zu Privilegien und Immunitäten des Europarates (4. Protokoll)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Privilegien und Immunitäten des Europarates (4. Protokoll) 1
Art. 1neu
in Kraft ab 16.12.1961 · idF BGBl. Nr. 88/1962 Art. 1↗RIS↗
ARTIKEL 1
Bei der Anwendung dieses Zusatzprotokolls bezeichnet der Ausdruck “Richter” in gleicher Weise die gemäß Artikel 39 der Konvention gewählten Richter wie auch jeden gemäß Artikel 43 der Konvention bestellten ad hoc-Richter.