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Fassungsvergleich zu Privilegien und Immunitäten der EFTA××

Änderungen zwischen den Fassungen

Privilegien und Immunitäten der EFTA 1
Art. 1neu
in Kraft ab 12.06.1963 · idF BGBl. Nr. 124/1963 Art. 1↗RIS↗
Nach Mitteilung der Regierung Schwedens ist das Protokoll über Rechtsfähigkeit, Privilegien und Immunitäten der Europäischen Freihandelsassoziation, BGBl. Nr. 142/1961, von Schweden und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland ratifiziert worden.
Das Protokoll ist für Schweden am 2. Juni 1961 und für das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland am 26. Juni 1961 in Kraft getreten.
Weiters ist Finnland dem Protokoll am 1. April 1963 beigetreten.