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Fassungsvergleich zu Kompetenzfeststellung durch den VfGH××

Änderungen zwischen den Fassungen

Kompetenzfeststellung durch den VfGH 1
Art. 1neu
in Kraft ab 17.07.1963 · idF BGBl. Nr. 161/1963 Art. 1↗RIS↗
„Maßnahmen zum Schutze des Waldes gegen Wildschäden fallen gemäß Artikel 15 Abs. 1 B.-VG. in der Fassung von 1929 in Gesetzgebung und Vollziehung in die Zuständigkeit der Länder.“
Anmerkung
vgl. auch die Verfassungsbestimmung des § 16 Abs. 5 des Forstgesetzes 1975
Schlagworte
Art. 15 Abs. 1 B-VG