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Fassungsvergleich zu Kompetenzfeststellung durch den VfGH××

Änderungen zwischen den Fassungen

Kompetenzfeststellung durch den VfGH 1
Art. 1neu
in Kraft ab 14.09.1963 · idF BGBl. Nr. 230/1963 Art. 1↗RIS↗
„Die Gesetzgebung und Vollziehung in Angelegenheiten der beruflichen Vertretungen der Arbeitnehmer auf land- und forstwirtschaftlichem Gebiet steht gemäß Art. 15 Abs. 1 B.-VG. ohne Rücksicht auf die Art der Rechtspersönlichkeit des Betriebsinhabers den Ländern zu, und zwar auch dann, wenn es sich um land- und forstwirtschaftliche Betriebe von Fachorganisationen im Sinne des § 29 des Salzburger Landwirtschaftskammergesetzes 1958, LGBl. Nr. 83, handelt.“
Schlagworte
Landarbeiterkammern, Forstarbeiterkammern, gesetzliche berufliche Vertretungen, Art. 15 Abs. 1 B-VG, LGBl. Nr. 83/1958