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Fassungsvergleich zu Kompetenzfeststellung durch den VfGH××

Änderungen zwischen den Fassungen

Kompetenzfeststellung durch den VfGH 1
Art. 1neu
in Kraft ab 01.05.1964 · idF BGBl. Nr. 82/1964 Art. 1↗RIS↗
„Eine Regelung, die zur Bekämpfung von Infektionskrankheiten (Besserung oder Heilung der Erkrankten, Schutz anderer Personen) Beiträge an die Erkrankten unter Bedachtnahme auf deren Vermögens- und Einkommensverhältnisse vorsieht, ist Bundessache in Gesetzgebung und Vollziehung nach Art. 10 Abs. 1 Z 12 B.-VG. (Gesundheitswesen).“
Anmerkung
vgl. § 37 Tuberkulosegesetz, BGBl. Nr. 127/1968
Schlagworte
Seuchen, Geldleistungen der öffentlichen Hand, Art. 10 Abs. 1 Z 12 B-VG