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Fassungsvergleich zu Kompetenzfeststellung durch den VfGH××

Änderungen zwischen den Fassungen

Kompetenzfeststellung durch den VfGH 1
Art. 1neu
in Kraft ab 06.06.1964 · idF BGBl. Nr. 118/1964 Art. 1↗RIS↗
„Es fällt in den selbständigen Wirkungsbereich der Länder gemäß Art. 15 B.-VG., gesetzliche Bestimmungen auf dem Gebiet des Zivilrechtes zu treffen, die zur Regelung von Straßenangelegenheiten erforderlich im Sinne des Art. 15 Abs. 9 B.-VG. sind, und Landesbehörden mit ihrer Vollziehung zu betrauen.“
Anmerkung
vgl. Art. 6 EMRK
Schlagworte
Vollziehung des Zivilrechts, nachprüfende Kontrolle der Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts, Art. 15 Abs. 9 B-VG