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Fassungsvergleich zu Kompetenzfeststellung durch den VfGH××

Änderungen zwischen den Fassungen

Kompetenzfeststellung durch den VfGH 1
Art. 1neu
in Kraft ab 24.05.1969 · idF BGBl. Nr. 157/1969 Art. 1↗RIS↗
„Die Zuständigkeit zur Erlassung und Vollziehung von verwaltungsstrafgesetzlichen Bestimmungen gegen den Mißbrauch von Zeichen, Einrichtungen und Vorrichtungen, mit denen einer Gefährdung von Personen und Sachen begegnet werden soll, richtet sich nach der Verwaltungsmaterie, die für die Regelung solcher Zeichen, Einrichtungen und Vorrichtungen in Betracht kommt.“
Anmerkung
Soweit es die justizstrafrechtliche Vollziehung betrifft, vgl. das Bundesgesetz gegen den Mißbrauch von Notzeichen, BGBl. Nr. 181/1929.
Schlagworte
Verwaltungspolizei, Querschnittsmaterie, Weder-noch-Kompetenz