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Fassungsvergleich zu Kompetenzfeststellung durch den VfGH××

Änderungen zwischen den Fassungen

Kompetenzfeststellung durch den VfGH 1
Art. 1neu
in Kraft ab 30.08.1969 · idF BGBl. Nr. 314/1969 Art. 1↗RIS↗
„Eine Errichtung, Auflassung oder Zusammenlegung von Bezirksgerichten, soweit sie mit einer Änderung der Sprengel verbunden ist, kann gemäß § 8 Abs. 5 lit. d des Übergangsgesetzes vom 1. Oktober 1920, in der Fassung des BGBl. Nr. 368 vom Jahre 1925, nur durch Verordnung der Bundesregierung mit Zustimmung der Landesregierung verfügt werden.“
Anmerkung
vgl. auch die späteren Kompetenzfeststellungserkenntnisse BGBl. Nr. 658/1973 und BGBl. Nr. 339/1983
Schlagworte
Gerichtsorganisation, Reform der Bezirksgerichte, BGBl. Nr. 368/1925