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Fassungsvergleich zu Privilegien und Immunitäten der EFTA××

Änderungen zwischen den Fassungen

Privilegien und Immunitäten der EFTA 1
Art. 1neu
in Kraft ab 07.08.1970 · idF BGBl. Nr. 236/1970 Art. 1↗RIS↗
Nach Mitteilung der Regierung Schwedens hat Island am 19. Mai 1970 seine Beitrittsurkunde zum Protokoll über Rechtsfähigkeit, Privilegien und Immunitäten der Europäischen Freihandelsassoziation (BGBl. Nr. 142/1961, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich BGBl. Nr. 124/1963) hinterlegt.
Das Protokoll ist gemäß seinem Artikel 21 am selben Tag für Island in Kraft getreten.