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Fassungsvergleich zu Kompetenzfeststellung durch den VfGH××

Änderungen zwischen den Fassungen

Kompetenzfeststellung durch den VfGH 1
Art. 1neu
in Kraft ab 27.05.1970 · idF BGBl. Nr. 153/1970 Art. 1↗RIS↗
„Die Einrichtung eines Fonds zur Besorgung von Aufgaben der Privatwirtschaftsverwaltung, dessen Zweck nicht über den Interessenbereich eines Landes hinausgeht, ist eine Angelegenheit, die gemäß Art. 15 Abs. 1 B.-VG. in die Zuständigkeit der Länder fällt.“
Anmerkung
vgl. auch Art. 10 Abs. 1 Z 13 B-VG
Schlagworte
Art. 15 Abs. 1 B-VG