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Fassungsvergleich zu Kompetenzfeststellung durch den VfGH××

Änderungen zwischen den Fassungen

Kompetenzfeststellung durch den VfGH 1
Art. 1neu
in Kraft ab 29.12.1973 · idF BGBl. Nr. 658/1973 Art. 1↗RIS↗
„Die Erlassung eines Gesetzes über die Errichtung und die Auflassung von Gerichten der untersten Organisationsstufe, die mit einem auf bestimmte Angelegenheiten der Rechtspflege beschränkten Wirkungsbereich ausgestattet sind, sowie die Übertragung eines auf bestimmte Angelegenheiten der Rechtspflege beschränkten Sachbereiches an Bezirksgerichte zur Besorgung in einem mit ihrem Sprengel nicht übereinstimmenden Ortsbereich fällt insoweit in die Zuständigkeit des Bundes, als durch eine damit verbundene Schmälerung des sachlichen Wirkungsbereiches von Bezirksgerichten an deren grundsätzlich allgemeiner Zuständigkeit auf dem Gebiet des Zivil- und/oder Strafrechtswesens nichts geändert wird.“
Anmerkung
1. vgl. Art. 83 Abs. 1 B-VG, § 8 Abs. 5 lit. d ÜG 1920
2. vgl. auch die Kompetenzfeststellungserkenntnisse BGBl. Nr. 314/1969 und BGBl. Nr. 339/1983
Schlagworte
Gerichtsorganisation, Reform der Bezirksgerichte, Zivilwesen