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Fassungsvergleich zu Entwicklungshilfe - Errichtung einer Gewerbeschule (Thailand)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Entwicklungshilfe - Errichtung einer Gewerbeschule (Thailand) 1
Art. 1neu
in Kraft ab 30.01.1973 · idF BGBl. Nr. 112/1973 Art. 1↗RIS↗
Artikel 1
Die Vertragschließenden Teile errichten eine Gewerbeschule für junge Thailänder (im folgenden “Schule” genannt) in Amphur Sataheep, Provinz Cholburi.