Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Übereinkommen über die Hohe See××

Änderungen zwischen den Fassungen

Übereinkommen über die Hohe See 1
Art. 1neu
in Kraft ab 09.02.1974 · idF BGBl. Nr. 246/1974 Art. 1↗RIS↗
Artikel 1
Unter „Hohe See“ sind alle Teile des Meeres zu verstehen, die nicht zum Küstenmeer oder zu den inneren Gewässern eines Staates gehören.