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Fassungsvergleich zu Entwicklungshilfe - Ausbildungsstätte für Bergleute (Steiger) - ZA (Bolivien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Entwicklungshilfe - Ausbildungsstätte für Bergleute (Steiger) - ZA (Bolivien) 1
Art. 1neu
in Kraft ab 11.01.1976 · idF BGBl. Nr. 2/1976 Art. 1↗RIS↗
Artikel I
Die Vertragschließenden Teile führen die Ausbildung bolivianischer Bergleute in der Form von spezialisierten Fortbildungskursen weiter. Die österreichisch-bolivianische Bergbauschule in Oruro dient als administratives Zentrum für die Durchführung der Fortbildungskurse und sorgt für die Vermittlung des theoretischen Fachwissens.