Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Entwicklungshilfe - Zweckmäßigkeitsstudie über Eisen- und Stahlwerk (Malaysia)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Entwicklungshilfe - Zweckmäßigkeitsstudie über Eisen- und Stahlwerk (Malaysia) 1
Art. 1neu
in Kraft ab 10.09.1976 · idF BGBl. Nr. 481/1976 Art. 1↗RIS↗
Artikel 1
Die zuständigen Behörden der Republik Österreich werden veranlassen, daß in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden von Malaysia eine Zweckmäßigkeitsstudie betreffend ein Eisen- und Stahlwerk in Malaysia durchgeführt wird.