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Fassungsvergleich zu Entwicklungshilfe - technische Hilfe (Kenia)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Entwicklungshilfe - technische Hilfe (Kenia) 1
Art. 1neu
in Kraft ab 03.04.1978 · idF BGBl. Nr. 158/1978 Art. 1↗RIS↗
Artikel 1
Die Vertragsparteien werden die Verwirklichung der Ziele der wirtschaftlichen Entwicklung Kenias unter Mitwirkung der österreichischen Wissenschaft und Technik nach Maßgabe ihrer Möglichkeiten fördern.