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Fassungsvergleich zu Abkommen über den Amtssitz der Internationalen Atomenergie-Organisation××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen über den Amtssitz der Internationalen Atomenergie-Organisation 1
Art. 1neu
in Kraft ab 01.10.1979 · idF BGBl. Nr. 463/1979 Art. 1↗RIS↗
Artikel I
Der Bereich, wie er in der diesem Abkommen beigeschlossenen Karte dargestellt wird, stellt den ständigen Amtssitzbereich der Organisation im Sinne des Abschnitts 3 des Amtssitzabkommens dar.